Stornobedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER AGBH’S §5
Stornobedingungen für Ihren Urlaub:
RÜCKTRITT DURCH DEN VERTRAGSPARTNER – STORNOGEBÜHR
5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Saisonen IV und V kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Saisonen I, II und III kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch
einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender
Stornogebühren möglich:
- § bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40% in den Saisonen IV und V vom gesamten Arrangementpreis;
- § bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70% in allen Saisonszeiten vom gesamten Arrangementpreis;
- § in der letzten Woche vor dem Ankunftstag sowie bei vorzeitiger Abreise 90% in allen Saionszeiten vom gesamten Arrangementpreis;